4.9.
Identitätssicherung und vorbereitende Kontrollen beim Empfänger
4.9.1.
Identitätssicherung
Verwechslungen
kommen häufiger vor als Fehlbestimmungen. Es ist
daher unerlässlich, Verwechslungen auszuschließen.
Alle Blutproben, die zur transfusionsserologischen Untersuchung erforderlich
sind, müssen stets – auch im Notfall – vor Entnahme eindeutig
gekennzeichnet werden (Name, Vorname, Geburtsdatum bzw. auch in codierter Form)
und bezüglich ihrer Herkunft gesichert sein (Ein-zelheiten s. Abschnitt
4.4). Der Untersuchungsauftrag muss vollständig einschließlich Ent-nahmedatum
ausgefüllt und die abnehmende Person identifizierbar sein (s a Abschnitt
4.4.3). Der anfordernde Arzt muss auf dem Untersuchungsantrag eindeutig ausgewiesen
sein. Der anfordernde Arzt ist für die Identität der Blutprobe verantwortlich.
Nach der Durchführung der serologischen Verträglichkeitsprobe (Kreuzprobe)
wird jedem Erythrozytenkonzentrat und Granulozytenkonzentrat ein Begleitschein
beigefügt, der zumin-dest Namen, Vornamen, Geburtstag des Patienten sowie
die Präparatenummer oder Char-genbezeichnung enthält. Eine verwechslungsfreie
Zuordnung zum Präparat ist sicherzustel-len, z. B. durch EDV-gestützte
Fall- bzw. Aufnahmenummern.
4.9.2.
Vorbereitende Kontrollen
Vor
Beginn der Transfusion hat der transfundierende Arzt am Patienten persönlich
zu über-prüfen, ob das Präparat für den betreffenden
Empfänger bestimmt ist, die Blutgruppe des Präparats (Präparate-Etikett)
dem Blutgruppenbefund des Empfängers entspricht bzw. mit diesem
kompatibel ist und die Präparatenummer oder Chargenbezeichnung
mit den Anga-ben im Begleitschein übereinstimmt.
Darüber hinaus muss eine visuelle Kontrolle des Präparates erfolgen
sowie das Verfallda-tum, die Unversehrtheit des Blutbehältnisses und die
Gültigkeit der Verträglichkeitsprobe überprüft werden (s.
Abschnitt 4.4.11).
Bei Empfängern, die namentlich nicht identifiziert werden können, müssen
die Personalien durch andere Angaben ersetzt werden, die eine eindeutige Identifikation
erlauben.
4.9.2.1 AB0-Identitätstest
Unmittelbar vor der Transfusion von Erythrozytenkonzentraten
und Granulozyten-konzentraten ist vom transfundierenden
Arzt oder unter seiner direkten Aufsicht der AB0-Identitätstest
(Bedside-Test) am Empfänger vorzunehmen (z.B. auf Testkarten).
Er dient der Bestätigung
der zuvor bestimmten AB0-Blutgruppenmerkmale des
Empfängers.
Das Ergebnis ist schriftlich zu dokumentieren. Bei
Unstimmigkeiten ist das
Laboratorium
bzw. die transfusionsmedizinische Einrichtung umgehend
zu benachrichtigen.
Wegen abweichender Vorschriften bei der Eigenbluttransfusion
wird auf Abschnitt 4.6.1. verwiesen.
4.9.3.Autologes
Eigenblut
4.9.3.1 Präoperativ gewonnenes Eigenblut
Unmittelbar vor der Transfusion ist vom transfundierenden
Arzt die Identität durch Vergleich der Personalien des Empfängers
mit der Kennzeichnung des Eigenblutprodukts zu sichern. Der
AB0-Identitätstest
gemäß Abschnitt 4.9.2.1 ist in jedem Fall mit dem Blut
des
Empfängers, im Falle von Erythrozyten haltigen Präparaten
auch mit dem des autologen Blutpro-dukts vorzunehmen. Die serologische
Vertr äglichkeitsprobe (Kreuzprobe) kann entfallen.
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