Das Abheften einer gebrauchten Bedside-Testkarte - auch wenn sie überklebt ist - bedeutet, eine große Zahl klinischer und kaufmännischer Mitarbeiter unnötig einer Infektionsgefahr auszusetzen. Dies widerspricht den Bestimmungen zur Arbeitsplatzsicherheit und kann für den Transfusionsverantwortlichen rechtliche Konsequenzen haben. NB! Dokumentationspflicht heißt nicht Verwahrungs-, sondern lediglich Aufzeichnungspflicht.
Die zuverlässige Bestimmung weiterer Blutmerkmale wie Rh, Kell und Duffy etc. ist nur unter Laborbedingungen und nicht unter den zeitlich und instrumentell sehr begrenzten Bedingungen eines Bedside-Tests möglich. Eine derartige zweifelhafte Ausweitung des Bedside-Tests erreicht nicht nur keine erhöhte Sicherheit, sondern vermindert diese sogar, weil
1.) aus Zeitgründen der Bedside-Test in Notsituationen unterbleiben müßte und
2.) ein trügerisches Gefühl vermeintlich umfassender Sicherheit sich generell negativ auf Organisation und Aufmerksamkeit auswirken kann.
Der eigentliche Sinn des Bedside-Tests, nämlich die Verhütung schwerwiegender ABO-Verwechslungen, wäre dadurch in Frage gestellt. |