Transfusionsgesetz und Bedside-Test

Seit der Verabschiedung des Deutschen Transfusionsgesetzes am 06 07 1998 haben die „Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion" Gesetzescharakter. Die Richtlinien definieren die transfusionsmedizinischen Mindeststandards, d.h. sie können gegebenenfalls aus Sicherheitserwägungen erweitert oder in Notfällen sogar unterschritten werden, soweit dies zur Abwendung eines ernsten Schadens oder gar von Lebensgefahr für den Empfänger unerläßlich erscheint.

Eine der zwingend vorgeschriebenen prätransfusionellen Untersuchungen ist der ABO-ldentitätstest (Bedside-Test), unmittelbar vor und direkt am Ort der Transfusion, wobei die Art der Transfusion den Testumfang bestimmt: bei autologen Transfusionen müssen Patient und Konserve, bei homologen Transfusionen nur der Patient getestet werden.

Der Bedside-Test bei Fremdbluttransfusionen stellt quasi eine Blutgruppenbestimmung des Empfängers dar, die mit den schriftlichen Laborbefunden verglichen werden muß. Wegen der fehlenden Serumgegenprobe kann dies aber nie eine vollständige Blutgruppenbestimmung sein.

Hingegen wird bei autologen Transfusionen sowohl der Empfänger als auch der Patient im Bedside-Test überprüft, so daß lediglich die Identität der Reaktionsmuster festzustellen ist. Dies ist natürlich viel einfacher und sicherer als eine Blutgruppenbestimmung vor allem in Notsituationen oder für ungeübtere Mitarbeiter. Der Einheitlichkeit des Testverfahrens und der höheren Sicherheit wegen befürworten deshalb viele Transfusionsverantwortliche die Erweiterung des Bedside-Tests auch auf Fremdblutkonserven. Ein Nachteil ist hierbei der größere Zeitaufwand und die höheren Kosten.

Die Frage, ob bei wiederholten Transfusionen innerhalb kleiner Zeitspannen, z.B. OP-Saal, Aufwachraum, Intensivstation, Normalstation, der Bedside-Test jedesmal erneut durchgeführt werden muß, wird eindeutig bejaht.

Desweiteren muß der Bedside-Test dokumentiert werden. Eine nicht dokumentierte ärztliche Handlung gilt im Streitfall als unterlassen! Beim Bedside-Test werden aber niemals die potentiell infektiösen Untersuchungsmaterialien oder die Testutensilien selbst aufbewahrt, sondern die Dokumentation besteht hier in der Aufzeichnungspflicht von Testvorgang und -ergebnis. Infektiöse Risiken sollen bei jedem Arbeitsschritt stets vermieden oder zumindest minimiert werden.

Für einen kommerziellen Bedside-Test ergeben sich aus dem oben Genannten viele technische Probleme, die außerdem aus heutiger Sicht auch umweltfreundlich gelöst werden müssen.

Mit dem Bedside-Test der Fa. Medtro, der PVC-freien Medtrokarte, wurde versucht, allen technischen und juristischen Forderungen zu entsprechen.

Die Medtrokarte besteht aus vier miteinander verbundenen Teststreifen, die leicht voneinander getrennt und wieder zusammengesteckt werden können. Durch diese Kombinationsfähigkeit lassen sich beliebig große Testkarten zusammenstellen wie auch Einzeltests durchführen, z.B. bei gewünschter ausschließlicher Patientenüberprüfung. Nicht benötigte Teststreifen werden abgetrennt und wiederverwertet, d.h. es müssen niemals unbenutzte Teststreifen verworfen werden! Bei der Medtrokarte handelt es sich um ein geschlossenes System, d.h. Serum und Blutprobe sind auch nach dem Test stets in einer transparenten Kunststoffkammer eingeschlossen. Dadurch ist das Infektions- und Kontaminationsrisiko minimiert.