Seit
der Verabschiedung des Deutschen Transfusionsgesetzes am 06 07 1998 haben
die Richtlinien zur Blutgruppenbestimmung und Bluttransfusion"
Gesetzescharakter. Die Richtlinien definieren die transfusionsmedizinischen
Mindeststandards, d.h. sie können gegebenenfalls aus Sicherheitserwägungen
erweitert oder in Notfällen sogar unterschritten werden, soweit dies
zur Abwendung eines ernsten Schadens oder gar von Lebensgefahr für
den Empfänger unerläßlich erscheint.
Eine der zwingend vorgeschriebenen prätransfusionellen Untersuchungen ist der ABO-ldentitätstest (Bedside-Test), unmittelbar vor und direkt am Ort der Transfusion, wobei die Art der Transfusion den Testumfang bestimmt: bei autologen Transfusionen müssen Patient und Konserve, bei homologen Transfusionen nur der Patient getestet werden.
Der
Bedside-Test bei Fremdbluttransfusionen stellt quasi eine Blutgruppenbestimmung
des Empfängers dar, die mit den schriftlichen Laborbefunden verglichen
werden muß. Wegen der fehlenden Serumgegenprobe kann dies aber nie
eine vollständige Blutgruppenbestimmung sein.
Hingegen
wird bei autologen Transfusionen sowohl der Empfänger als auch der
Patient im Bedside-Test überprüft, so daß lediglich die
Identität der Reaktionsmuster festzustellen ist. Dies ist natürlich
viel einfacher und sicherer als eine Blutgruppenbestimmung vor allem in
Notsituationen oder für ungeübtere Mitarbeiter. Der Einheitlichkeit
des Testverfahrens und der höheren Sicherheit wegen befürworten
deshalb viele Transfusionsverantwortliche die Erweiterung des Bedside-Tests
auch auf Fremdblutkonserven. Ein Nachteil ist hierbei der größere
Zeitaufwand und die höheren Kosten.
Die
Frage, ob bei wiederholten Transfusionen innerhalb kleiner Zeitspannen,
z.B. OP-Saal, Aufwachraum, Intensivstation, Normalstation, der Bedside-Test
jedesmal erneut durchgeführt werden muß, wird eindeutig bejaht.
Desweiteren
muß der Bedside-Test dokumentiert werden. Eine nicht dokumentierte
ärztliche Handlung gilt im Streitfall als unterlassen! Beim Bedside-Test
werden aber niemals die potentiell infektiösen Untersuchungsmaterialien
oder die Testutensilien selbst aufbewahrt, sondern die Dokumentation besteht
hier in der Aufzeichnungspflicht von Testvorgang und -ergebnis. Infektiöse
Risiken sollen bei jedem Arbeitsschritt stets vermieden oder zumindest
minimiert werden.
Für einen kommerziellen Bedside-Test ergeben sich aus dem oben Genannten viele technische Probleme, die außerdem aus heutiger Sicht auch umweltfreundlich gelöst werden müssen.
Mit
dem Bedside-Test der Fa. Medtro, der PVC-freien Medtrokarte, wurde versucht,
allen technischen und juristischen Forderungen zu entsprechen.
Die Medtrokarte besteht aus vier miteinander verbundenen Teststreifen, die leicht voneinander getrennt und wieder zusammengesteckt werden können. Durch diese Kombinationsfähigkeit lassen sich beliebig große Testkarten zusammenstellen wie auch Einzeltests durchführen, z.B. bei gewünschter ausschließlicher Patientenüberprüfung. Nicht benötigte Teststreifen werden abgetrennt und wiederverwertet, d.h. es müssen niemals unbenutzte Teststreifen verworfen werden! Bei der Medtrokarte handelt es sich um ein geschlossenes System, d.h. Serum und Blutprobe sind auch nach dem Test stets in einer transparenten Kunststoffkammer eingeschlossen. Dadurch ist das Infektions- und Kontaminationsrisiko minimiert.
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